Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Arbeitnehmer, die aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein Risikogebiet, das bei Reiseantritt bereits bekannt war, in Quarantäne müssen, haben keinen Entschädigungsanspruch. In den letzten Tagen gab es in den Nachrichtensendungen zu diesem Thema verschiedene, widersprüchliche Aussagen, die jetzt zu einer Klärung führten. Weiterlesen...